In Zeiten der partiellen Fußballbegeisterung sind an allen Orten schwarz-rot-goldene Flaggen zu sehen. Davon gibt es mehrere, die einfache Bundesflagge in schwarz-rot-gold und in letzter Zeit auch immer häufiger die Bundesdienstflagge oder Nachahmungen derer.
Zu ihr steht in der Anordnung über die deutschen Flaggen:
Die Dienstflagge der Bundesbehörden (Bundesdienstflagge) hat die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge, darauf, etwas nach der Stange hin verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Streifen je bis zu einem Fünftel übergreifend, den Bundesschild, den Adler nach der Stange gewendet, Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches wie 3 zu 5. […]
Und weiterhin:
Alle Stellen des Bundes führen die Bundesdienstflagge. Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin führt die Standarte am jeweiligen Amtssitz. Dienstgebäude des Bundes können mit der Bundesflagge oder mit der Bundesdienstflagge beflaggt werden; dies gilt auch für Wasserfahrzeuge im öffentlichen Dienst des Bundes.
Genau aus diesem Grund ist die Verwendung der Bundesdienstflagge nach §124 Gesetz über die Ordnungswidrigkeiten für Privatpersonen untersagt:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt
- das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder
- eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes
benutzt.
(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
Es ist also verboten, die Bundesdienstflagge oder etwas ähnliches auf den Balkon zu hängen. Hängt stattdessen lieber die Bundesflagge auf, schneidet den Adler aus eurer Bundesdienstflagge aus ;-), verwendet die DDR-Flagge oder sogar die schwarz-weiß-rote Flagge, wenns denn sein muss (ohne Hakenkreuz natürlich). Die sind nämlich alle erlaubt.
Nur damit keiner nacher sagt, er hätte von nichts gewusst…
NP: Ane Brun—The Fight Song